Archiv zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 


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Willkommen beim AGG-Archiv
 

Das bundesweite AGG-Archiv existiert seit August 2006. Es soll Arbeitgebern und deren Anwälten die Verteidigung gegen missbräuchliche Diskriminierungsklagen von Stellenbewerbern erleichtern.

Herzstück des AGG-Archivs war bis zum 15. August 2009 eine Warndatei. Arbeitgeber, die wegen angeblicher Einstellungsdiskriminierung von abgelehnten Bewerbern auf Entschädigungszahlung in Anspruch genommen wurden, konnten kostenfrei beim AGG-Archiv anfragen, ob der/die Anspruchsteller(in) bereits in mindestens zwei anderen Fällen vergleichbare Ansprüche gestellt hatte. War das der Fall, stellte das AGG-Archiv den Kontakt zu den anderen in Anspruch genommenen Arbeitgebern her, so dass die beteiligten Arbeitgeber ihre Verteidigung koordinieren konnten. Hintergrund war die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung abzuweisen, wenn die Kläger sich offensichtlich nur zum Schein beworben hatten und es ihnen ersichtlich nur ums „Abkassieren“ ging. Die Häufigkeit entsprechender Klagen konnte ein wichtiges Indiz für die Missbräuchlichkeit sein.

Gegen das AGG-Archiv sind von Anfang an, vor allem von Seiten ertappter „AGG-Hopper“, datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Die Betreiber des Archivs haben diese Bedenken stets für unbegründet gehalten. Jedoch hat sich die für das Archiv zuständige Landes-Datenschutzbehörde die datenschutzrechtlichen Bedenken teilweise zu eigen gemacht. Der Betrieb des Archivs sei zwar nicht per se rechtswidrig, aus datenschutzrechtlichen Gründen müssten jedoch gewisse Modifikationen vorgenommen werden. Das AGG-Archiv und die Landes-Datenschutzbehörde haben sich dann in einem längeren konstruktiven Dialog um eine für alle Seiten akzeptable Modifikation des Archivs bemüht. Letztlich sind diese Bemühungen aber gescheitert, weil die von den Datenschutzbehörden geforderten Änderungen dazu geführt hätten, dass Aufwand und Ertrag des Archivs in einem nicht mehr vertretbaren Missverhältnis gestanden hätten. Die Betreiberin des Archivs, die Sozietät Gleiss Lutz, hat sich deshalb schweren Herzens entschlossen, ab dem 15. August 2009 Anfragen nach potentiellen AGG-Hoppern nicht mehr zu beantworten und auch keine Auskünfte über gespeicherte Personen mehr zu erteilen.

Weiterhin sammelt das AGG-Archiv jedoch Gerichtsurteile und Materialien zum Themenkreis „AGG-Hopping“. Einschlägige Dokumente bitten wir per E-Mail, Post oder Fax an uns zu schicken. Auf der Seite „Urteile“ sind diverse Gerichtsurteile zum Download eingestellt, die Entschädigungsklagen von AGG-Hoppern wegen Missbrauchs zurückgewiesen haben. Viele dieser Urteile wären angesichts der Beweislastumkehr des § 22 AGG ohne die Informationen aus dem AGG-Archiv nicht zustande gekommen.


 
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